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AGB.

Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von itexa ag (nachfolgend itexa genannt) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen itexa und dem Kunden. „Produkte“ sind von itexa angebotene Dienstleistungen sowie vertriebene Hard- und Software.

Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

Die von itexa angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich als Richtwerte zu betrachten, ausser es besteht eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr; z.B. bei Lieferverzögerungen infolge Nachschubproblemen beim Hersteller. Nichteinhalten der Lieferfristen berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Auftragsrücktritt, ausser bei vorheriger gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die itexa keinen Einfluss hat, ist itexa berechtigt, die Bestellung zu annullieren, dies können Einflüsse wie Streik, Materialausfall oder zum Beispiel eine Betriebssperre beim Hersteller sein.

Der Kunde ist verpflichtet, die von itexa gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sowie Schäden und Mängel sind spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, itexa schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

Preise

Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der itexa verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Domizil der itexa. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat und nach Aufwand gemäss den Ansätzen in den jeweils gültigen Dienstleistungspreisen bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der itexa am dreissigsten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. itexa kann einen Verzugszins in Höhe von 10% p.a. geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist itexa ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Itexa behält sich im Weiteren das Recht vor die Ware gegen Retentionsansprüche zu schützen. Daneben ist itexa auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.

Eigentumsvorbehalt

Die von itexa gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der itexa, bis itexa den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. itexa ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im EV-Register am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von itexa gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern

Datenschutz

itexa legt Wert auf den Schutz der verarbeiteten Daten. Die Datenschutzerklärung bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB. Die aktuelle und geltende Version ist unter https://www.itexa.ch/company/datenschutz publiziert.

Garantie

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz, den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass itexa keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Gewährleistung von itexa für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Aufwendungen der itexa AG, welche durch einen Garantiefall entstehen sind nicht abgedeckt. Ein Mangel liegt in jedem Falle nur an, wenn dieser sofort nach Entdeckung itexa schriftlich angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welche einer der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

  • Modifikation oder Reparaturversuche
  • Keine oder unzulängliche Wartung
  • Natürliche Abnutzung
  • Zweckwidrige Benutzung der Produkte
  • Äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt
  • Andere Gründe, welche weder vom Hersteller/Lieferanten noch von itexa zu vertreten sind.

Haftung

Für unmittelbare und direkte Schäden, die itexa bei der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht hat, haftet itexa maximal bis zum Preis der jeweiligen schon getätigten Lieferung/Dienstleistung. Jede weitergehende Haftung für Schäden aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen, so insbesondere die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, unvorhersehbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn, Umsatzausfälle, etc.). Das Wandlungsrecht ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.

Nutzungsrecht

Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von itexa gelieferten Softwareprodukte, -Programme, Handbücher und anderer Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Kunden enthalten sind. Beim Weiterverkauf oder sonstiger Weitergabe, verpflichtet sich der Kunde dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen zur Weiterüberbindung zu übertragen.

Grundsätzlich ist die Wiederausfuhr, der von itexa vertriebenen Produkte untersagt. Vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte verpflichtet sich der Kunde um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde (Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes) nachzusuchen. Beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte ist die Verpflichtung dem jeweiligen Erwerber zu übertragen.

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von itexa übertragen werden.

ÄNDERUNGEN DER AGB

Die itexa AG kann diese Bestimmungen jederzeit ändern. Die jeweils verbindliche Fassung steht unter www.itexa.ch zur Verfügung und kann auch heruntergeladen werden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragsparteien 7000 Chur
itexa ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht sind ausdrücklich wegbedungen.


Chur, 29.08.2023